Begriffe

Begriffe

Zur Beschreibung der Gestaltungsanforderungen einer baulichen Umwelt, die jedem Menschen Selbstbestimmung und Teilhabe am sozialen Leben ermöglicht, werden sehr unterschiedliche Begriffe verwendet. Gerade der Begriff Behinderung wird aus unterschiedlichen Sichtweisen (sozial, medizinisch, gesellschaftspolitisch) dargestellt.

Die Weltgesundheitsorganisation (World Health Organisation) unterscheidet in diesem Zusammenhang zwischen:

  • Schädigung (impairment): „Schädigungen sind Beeinträchtigungen einer Körperfunktion oder -struktur […].“
  • Beeinträchtigung (disability): „Beeinträchtigungen der Aktivität sind Schwierigkeiten, die ein Mensch bei der Durchführung einer Aktivität haben kann.“ „Beeinträchtigungen der Partizipation [Teilhabe] sind Probleme, die ein Mensch beim Einbezogensein in eine Lebenssituation erlebt.“
  • und Behinderung (handicap): „[…] Oberbegriff zu jeder Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit eines Menschen.“ Gleichzeitig verweist die ICF auf die Bedeutung von Umweltfaktoren, diese „bilden die materielle, soziale und einstellungsbezogene Umwelt ab, in der Menschen leben und ihr Dasein entfalten“.

SGB IX definiert den Begriff Behinderung wie folgt: „Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist“ .

In der DIN 18040-1 und 18040-2 werden parallel Begriffe Behinderung und Einschränkung verwendet: Hörbehinderung, motorische Einschränkung, Sehbehinderung, sensorische Einschränkung.

Im weiteren Text wurde angestrebt, den Begriff Einschränkung im Sinne von Beeinträchtigungen von Körperfunktionen und den Begriff Behinderung im allgemein gesellschaftspolitischen Sinne zu verwenden.

Weiterhin sei darauf verwiesen, dass Begriffe wie Nutzer stets männliche, weibliche und Personen anderer Geschlechter einschließt.

  1. WHO (2001)
  2. SGB IX
  3. DIN 18040-1
  4. DIN 18040-2