Planungshilfe

Freibereiche

Eine barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Raumes bedeutet in erster Linie gute Nutzbarkeit. Zu respektieren und gestalterisch einzubeziehen sind die Grundfunktionen barrierefreier Räume nach H BVA, Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen (FGSV, 2011): Zonierung, Nivellierung, Linierung und Kontrastierung.

  1. Entwurfskriterien
  2. Ausführungsvarianten

Erschließung

Die Ausarbeitung eines übergeordneten Erschließungskonzeptes im Hinblick auf die Optimierung der Abläufe und die Einhaltung der Barrierefreiheit ist eine wesentliche Grundlage der Gebäudeplanung. Das Konzept der inneren wie äußeren Erschließung beeinflusst maßgeblich die Benutzbarkeit eines Gebäudes und die Gewährleistung der funktionalen Abläufe.

  1. Entwurfskriterien
  2. Ausführungsvarianten

Orientierung

Die Wegeführung in oder zu einem Gebäude soll für alle Nutzer im Sinne des Universellen Designs gleich sein. Es ist anzustreben, allen Einschränkungen der Nutzer gleichermaßen zu entsprechen. Separate Maßnahmen für eine Nutzergruppe sind möglichst zu vermeiden. Ausnahmen sind ggf. möglich, wenn das Erscheinungsbild eines historisch oder künstlerisch wertvollen Gebäudes dadurch maßgeblich beeinträchtigt würde. Die Leitsysteme durch das Gebäude sollten für alle Nutzergruppen parallel entwickelt werden.

  1. Entwurfskriterien
  2. Ausführungsvarianten

Türen

Ein barrierefreier Türdurchgang soll eine lichte Breite von mindestens 90 cm und eine lichte Höhe von mindestens 205 cm haben. Die Griffhöhen sollen bei 85 cm ( bis maximal 105 cm) liegen.

  1. Entwurfskriterien
  2. Ausführungsvarianten

Fenster

Das Fenster stellt die Verbindung zur Außenwelt her. Die Sichtverbindung ist eine der Hauptfunktionen eines Fensters. Die Mindestgröße der gesamten Fensterfläche eines Raumes kann beispielweise über eine festgelegte Prozentzahl zur Raumgrundfläche ermittelt werden (in Arbeitsstätten bis zu 600 m² ist es 1/10, über 600 m² situationsabhängig).

  1. Entwurfskriterien
  2. Ausführungsvarianten

Wand + Boden + Decke

Nach Arbeitsstättenrichtlinien dürfen Fußböden keine Unebenheiten, Löcher, Stolperstellen oder gefährliche Schrägen aufweisen. In den Regeln der Berufsgenossenschaften sind 4 mm Höhendifferenz ohne Anschrägung in Fußböden als empirisch belegte Stolpergefahr dargestellt. Diese Festlegung wurde durch die Versicherungsträger auch auf die Höhen von Türschwellen in Verkehrs- und Fluchtbereichen übertragen, in denen nach DIN 18040 bis zu 2 cm zulässig wären. In aktuellen Untersuchungen werden auch 6 mm diskutiert.

  1. Entwurfskriterien
  2. Ausführungsvarianten

Ausstattung

In der Gestaltung von Ausstattung, Produkten, Möbelobjekten und Alltagsgegenständen gewinnt der Begriff des Universellen Designs nach und nach an Bedeutung. Die gestellten Anforderungen sind nicht neu, sie rücken jedoch zunehmend in den Mittelpunkt. Die demografische Entwicklung fordert die Produktentwicklung heraus, Wert auf einfache Nutzbarkeit, Funktionalität und Ergonomie zu legen. Immer mehr kommt auch der Anspruch an Verständlichkeit und intuitive Benutzung zur Geltung.

  1. Entwurfskriterien
  2. Ausführungsvarianten

Kommunikation

Induktive Höranlagen sind nach dem derzeitigen Stand der Technik eine sinnvolle, wirtschaftliche Lösung für alle öffentlichen Räume mit wechselndem Publikum. Vor diesem Hintergrund sind induktive Höranlagen grundsätzlich u.a. vorzusehen in:

  1. Entwurfskriterien
  2. Ausführungsvarianten

Sanitärbereiche Privat

In einer Wohnung mit mehreren Sanitärräumen ist grundsätzlich mindestens eine barrierefrei nutzbare Sanitäreinheit nach DIN 18040-2 vorzusehen. Wenn sich in einer Wohnung mit uneingeschränkter Rollstuhlnutzung mehr als drei Wohn- / Schlafräume befinden, muss eine weitere Sanitäreinheit mit einer Toilette und einem Waschtisch zur Verfügung stehen, da viele Rollstuhlnutzer relativ viel Zeit für die Intimhygiene benötigen.

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  2. Ausführungsvarianten

Sanitärbereiche Öffentlich

Die Türen der Sanitärräume sind so zu planen, dass diese grundsätzlich von außen geöffnet und entriegelt werden können – für den Fall, dass diese durch den Sturz des Rollstuhls oder des Benutzers blockiert sind. Drehtüren dürfen daher nicht in Sanitärräume schlagen. Vorteilhaft ist hier die Benutzung von Schiebe – oder Raumspartüren.

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  2. Ausführungsvarianten