Orientierung

Gemeinsame Wegführung

Gemeinsame Wegführung

Die Wegeführung in oder zu einem Gebäude soll für alle Nutzer im Sinne des Universellen Designs gleich sein. Es ist anzustreben, allen Einschränkungen der Nutzer gleichermaßen zu entsprechen. Separate Maßnahmen für eine Nutzergruppe sind möglichst zu vermeiden. Ausnahmen sind ggf. möglich, wenn das Erscheinungsbild eines historisch oder künstlerisch wertvollen Gebäudes dadurch maßgeblich beeinträchtigt würde. Die Leitsysteme durch das Gebäude sollten für alle Nutzergruppen parallel entwickelt werden.

  1. Kapitel "Grundlagen: Universelles Design – Design for all"
  2. EDAD (Hg.) (2005)

Sicherheit

Sicherheit

Für blinde und stark Sehbehinderte ist die Abhängigkeit von Leit- und Orientierungssystemen existenziell. Leitsysteme müssen daher verlässlich und durchgängig konzipiert werden. Im öffentlichen Raum muss es für die Nutzer klar verständlich sein, ob sie sich gerade in einem sicheren oder einem unsicheren Bereich befinden.

In Gebäude kann sinngemäß zwischen sicheren Erschließungsflächen und anderen Flächen, in denen sich Gegenstände befinden, unterschieden werden.

  1. Woltersdorf, P. (2007)

Warnen Entscheiden Leiten

Warnen Entscheiden Leiten

Die Informationsvermittlung zur Nutzung des Gebäudes muss für alle Nutzer zugänglich sein. Im Fokus stehen Personen mit sensorischen Einschränkungen, es sind jedoch auch Menschen mit Einschränkungen der kognitiven Wahrnehmung zu berücksichtigen. Es wird differenziert zwischen Warnen, Entscheiden und Leiten. Die Formulierung dieser drei Prioritätsstufen ist auf den 1996 veröffentlichen Forschungsbericht Verbesserung von visuellen Informationen im öffentlichen Raum (BfG, 1996) zurückzuführen. Nach Loeschcke, Marx und Pourat (2011) ist eine dargestellte Hierarchisierung nicht zielführend, da die Informationsvermittlung immer im konkreten Fall aus dem Kontext heraus zu entwickeln ist.

Warninformationen sind dort anzubringen, wo unmittelbare Gefahren bestehen, auf die z. B. durch optische und akustische Feueralarmsignale, Markierungen von Stolperkanten oder Unterlaufschutzmarkierungen hingewiesen wird. Die Vermittlung der Warninformationen muss eindeutig zu erfassen sein. Für blinde und sehbehinderte Menschen ist eine ertastbare und stark kontrastierende Gestaltung notwendig. Entscheidunginformationen markieren Standort, Richtungswechsel und zu erreichende Zielorte, beispielsweise Beschilderungen der Etagen, Ansagen in Aufzügen oder Raumbezeichnungen. Leitfunktionen führen allgemein, möglichst ohne eine Unterbrechung durch bauliche Anlagen im Innen- und Außenbereich.

Damit die Kompensation einer eingeschränkten Sinneswahrnehmung möglich ist, sollen Informationen grundsätzlich nach dem Zwei-Sinne-Prinzip erfolgen.

  1. Kapitel "Grundlagen: Zwei – Sinne – Prinzip"
  2. DIN 18040-1
  3. Loeschcke, G., Marx L., Pourat D. (2011)
  4. BfG (1996)

Rechtliche Notwendigkeit?

Rechtliche Notwendigkeit?

Mit der baurechtlichen Einführung der DIN 18040-1 in die Listen der Technischen Baubestimmungen der überwiegenden Anzahl der Bundesländer, wurden gem. der Musterliste der Technischen Baubestimmungen (2011) sämtliche Vorgaben des Kapitels 4.4 Warnen / Orientieren / Informieren / Leiten lediglich mit der Maßgabe zur Entscheidung im Einzelfall übernommen. Bei der DIN 18040-2 wurde dieses Kapitel von der baurechtlichen Einführung ausgenommen.

DIN 32975 und DIN 32984 wurden in keiner der Bundesländer eingeführt und gelten lediglich als allgemein anerkannte Regeln der Technik.

In Arbeitsstätten wurden durch die Veröffentlichung der Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR V3a.2, Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten (2012), ergänzende Anforderungen zu Maßnahmen von Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung für Beschäftigte mit Behinderungen und zur Ausbildung von Flucht- und Rettungsplänen dargestellt. Diese Vorgaben treten jedoch nur dort in Kraft, wo Menschen mit Behinderungen zur Ausführung der erforderlichen Tätigkeiten fähig sind oder diese Fähigkeiten erwerben können.

  1. DIN 18040-1
  2. DIN 18040-2
  3. DIN 32975
  4. DIN 32984
  5. Musterliste der Technischen Baubestimmungen (2011)
  6. ASR V3a.2 (2012)
  7. BfG (1996)

Visuelle Wahrnehmung

Visuelle Wahrnehmung

Nach DIN 32975 Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung ist „[…] das Sehen bzw. die visuelle Wahrnehmung ein komplexer Vorgang und umfasst die Farbwahrnehmung, räumliches Sehen, Dämmerungssehen, Anpassung an wechselnde Helligkeiten, Wahrnehmung bewegter Sehobjekte usw. […]“. Gebäudeinformationen werden überwiegend optisch vermittelt und müssen so gestaltet werden, dass sie auch von Menschen mit visuellen Einschränkungen (jedoch nicht für blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen) sichtbar und erkennbar sind, was unbestritten einen Mehrwert für alle darstellt. Eine immer älter werdende Bevölkerung und der sukzessive Verlust der Sehschärfe ab einem bestimmtem Alter stehen hier im Widerspruch zur allgemein feststellbaren Zurückhaltung bei der Herstellung visueller Barrierefreiheit. Ein wesentliches Kriterium bei der Gestaltung visueller Informationen besteht in der Ausbildung der Leuchtdichtekontraste (hell / dunkel). Zu den weiteren Faktoren gehören:

– die Größe des Sehobjektes;
– die Form (z. B. Schrift);
– die räumliche Anordnung (Position) des Sehobjektes;
– der Betrachtungsabstand
– eine ausreichende und blendfreie Beleuchtung.

Zu vermeiden sind Blendungen, Spiegelungen und irritierende Schattenbildungen. Bei Informationen, die aus einer kurzen Lesedistanz wahrnehmbar sein müssen, steht die Betrachtungshöhe für Rollstuhlfahrer ggf. im Widerspruch. Hier müssen die Informationen gegebenenfalls in zwei Höhen angebracht werden.

  1. DIN 32975
  2. DIN 18040-1
  3. DIN 18040-2

Blindenwahrnehmung

Blindenwahrnehmung

Die Anforderungen des blinden und des sehbehinderten Menschen unterscheiden sich wesentlich. Aber auch innerhalb der Gruppe der blinden Menschen bestehen Diversitäten. In der Wahrnehmung stellt es einen Unterschied dar, ob es sich um Geburtsblinde oder um später Erblindete handelt.

Blinde und sehende Menschen nehmen Räume unterschiedlich wahr. Nach Saerberg (2007) wird die räumliche Wahrnehmung Blinder unter anderem von folgenden Parametern bestimmt:

– dem Zusammenspiel aller Sinneswahrnehmungen
– der ungerichteten Orientierung (kein Vorne und Hinten)
– dem Folgen von Leitlinien und Spuren
– dem geringen Handlungsraum, beschränkt durch die ertast- oder hörbare Reichweite
– der Konstruktion der Struktur der Räume nach eigenem, (vergänglichen) Klang (Glockenläuten)
– gegebenenfalls dem Erkennen der Reflektion des selbst erzeugten Schalls

Darüber hinaus ist es für die Orientierung im Gebäude für blinde, wie für sehbehinderte Menschen von Bedeutung, ob die Räumlichkeiten regelmäßig oder einmalig benutzt werden.

  1. Saerberg, S. (2007)

Leuchtdichtekontrast

Leuchtdichtekontrast

Gestaltung nach DIN 32975 bedeutet, dass der Leuchtdichtekontrast, der relative Leuchtdichteunterschied benachbarter Flächen, ausreichend groß ist.

Um den Leuchtdichtekontrast zu berechnen, müssen Leuchtdichte (lichttechnische Größe, die der Helligkeit einer selbst leuchtenden oder einer angeleuchteten Fläche annähernd entspricht und sich rechnerisch aus dem Reflexionsgrad und der Beleuchtungsstärke ergibt) des Sehobjektes Lo und die Leuchtdichte des Umfeldes Lu durch ein spezielles Messverfahren nach DIN 5031-3 unter bestimmter Beleuchtung und einem definierten Messwinkel ermittelt werden. Die Berechnung des Leuchtdichtekontrasts K erfolgt dann nach der Formel:

K= ( Lo- Lu ) / ( Lo+ Lu )

Das Ergebnis liegt zwischen -1 und +1. Bei selbstleuchtenden Objekten muss eine adaptierte Berechnungsformel angewendet werden Es wird unterschieden zwischen:

  • Negativkontast, mit negativen Kontrastwert (beispielweise (-0,4): die Leuchtdichte des Sehobjektes ist niedriger als die der Umgebung
  • Positivkontrast, mit positiven Kontrastwert (beispielweise (+0,4): die Leuchtdichte des Sehobjektes ist höher als die der Umgebung.

Auch wenn die Farbwahl ein Mittel der Kontrastgestaltung ist, kommt dem Farbton selbst keine entscheidende Bedeutung zu. Die Leuchtdichte eines Sehobjektes wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst: durch die Helligkeit der Farbe, die Reflektion des Lichtes, die Oberflächenbeschaffenheit, die Intensität der Beleuchtung. Mit abnehmender Helligkeit, wie beim Eintritt der Dunkelheit, lässt der Leuchtdichtekontrast nach, bei sehr heller Beleuchtung nimmt die Schärfe des Sehens zu. Ein enormer Nachteil diese Messmethode ist ihre schwere Durchführbarkeit in der Praxis. Auch ist es nach dieser Formel nicht möglich, beispielsweise eine optimal kontrastierende Farbe zu einer bereits existierenden Oberfläche zu bestimmen. Im Weiteren müssten die Messungen bei unterschiedlicher Witterung, Lichtsituation etc. wiederholt werden. Es fehlt an Erfahrungswerten, wie sich beispielsweise Materialien bei Nässe verändern und welche Veränderungen Alterungsprozesse mit sich bringen.

Eine kontrastreiche Gestaltung der gebauten Umwelt ist gegeben, wenn K mind. 0,4.
Für die Vermittlung von Warninformationen und bei Beschriftungen ist K mind. 0,7 geeignet. Nach Böhringer (2007) und Lindner (1996) gilt K > 0,81 als optimal. Nach DIN 32975 sind bei schwarz-weiss Kontrasten K mind. 0,8 anzustreben.

Nach Hess-Germann (2012) werden Kontraste zwischen 0,4 bis 0,6 als komfortabel empfunden. Kontraste von weniger als K = 0,28 führen zu Verwaschung und mehr als K = 0,83 zur Blendung.

Die DIN 18040 beschreibt die Höhe des Leuchtdichtekontrastes von 0,4 und 0,7 als „Erfahrungswerte“ in Verweis auf die DIN 32975 ohne weitere Erläuterungen. Nach DIN 32975 soll zusätzlich für „[…]Bedienelemente, für Orientierungs- und Leitsysteme ohne Schrift- und Bildzeichen, wie z. B. Bodenmarkierungen sowie für Kennzeichnungen im Bodenbereich[…]“ das hellere der kontrastgebenden Elemente einen Reflexionsgrad von mindestens 0,5 aufweisen. Auch in der DIN 32984 wird dies für Bodenindikatoren bzw. deren Begleitstreifen gefordert. In der Praxis hat dieser Zusatz weitreichende Auswirkungen. Beispielsweise erreichen nach Böhringer (2012) nur wenige Farben der RAL Classic Palette (weiße Töne, sehr helle Grautöne und Gelbtöne) diesen gewünschten Wert. Der Kontrast einer Fläche mit Reflexionsgrad unter 0,5 wie RAL 7001 Silbergrau zu Schwarz oder anderen sehr dunklen Farben ist durch diese Vorgabe ausgeschlossen. Als Begründung dazu formuliert Böhringer (2012) die deutlich abnehmende Erkennbarkeit der dunkleren Markierungen bei abnehmender Beleuchtungsstärke. Dieses Argument ist jedoch in Innenräumen oder an Gebäudeeingängen, die eine konstante, gleichmäßige Beleuchtungsstärke ausweisen, nicht relevant. Nach Hess-Germann (2012) bezeichnet dunklere Leitstreifen im Innenraum als positives Beispiel.

Im Weiteren beschreibt Böhringer (2012) folgenden Widerspruch, der sich aus der Anforderung an Reflexionsgradgrößen von 0,5 für Markierungen ergibt: zu vielen existierenden, üblichen Bodenbelägen ist es nicht möglich, ein Material / eine Farbe zu finden, das / die sowohl den erforderlichen Reflexionsgrad, als auch den notwendigen Leuchtdichtekontrast erfüllt.

Die Lösung zu diesen Widersprüchen muss im Einzelfall gesucht werden. Es ist jedoch zu hinterfragen, ob diese Vorgaben nicht über die realistischen Möglichkeiten der Praxis hinausgehen und was dies für die Gestaltung bedeutet.

Grundsätzlich ist auf eine geeignete, ausreichende und blendfreie Ausleuchtung zu achten.

Im Sinne der Baukultur ist die Gestaltung der Kontraste eine aktuelle Herausforderung an die Planer und Produktgestalter. Es ist von ganz besonderer Bedeutung bei der Entwicklung von Material- und Farbkonzepten das Thema Kontraste einzubeziehen.

  1. Böhringer, D. (2011)
  2. DIN 32975
  3. DIN 5031-3
  4. DIN 18040-1
  5. DIN 18040-2
  6. DIN 32984
  7. Loeschcke, G., Marx L., Pourat D. (2011)
  8. Hesse-Germann, A. , PRO RETINA Deutschland e.V. (Hg.) (2012)
  9. Lindner, H. (1996)

Taktile Wahrnehmung

Taktile Wahrnehmung

Die taktile Wahrnehmung ist für blinde und sehbehinderte Menschen die wichtigste Methode der Informationsvermittlung. Sie erfolgt durch die Finger, Hände oder den Langstock, aber auch durch die Füße (mit oder ohne Schuhwerk). Die Gestaltung der taktilen Elemente muss sorgfältig ausgearbeitet werden, um Verwechslungen und Irritationen zu vermeiden. Sie müssen sich deutlich von der Umgebung abheben, durch Material, Form oder Oberflächenbeschaffenheit. Taktile Informationen können durch verschiedene Elemente übermittelt werden.

Ertastbare Reliefmodelle und Reliefpläne eines Gebäudes dienen blinden und sehbehinderten Nutzern als erste Information, sich die räumliche Konfiguration des Gebäudes und ggf. auch der Außenanlagen selbständig zu erschließen. Sie müssen eindeutig und so einfach wie möglich gestaltet werden. Eine unterstützende, kontrastreiche Ausbildung ist obligatorisch. Neben den Angaben zur Gebäudestruktur sollten hier auch Informationen zu den Fluchtwegen eingearbeitet werden. Die Reliefpläne sind an einem zentralen Ort zu platzieren und in das taktile Leitsystem miteinzubeziehen.

Ertastbare Schrift kann in Form von braillescher Blindenschrift nach DIN 32976 ausgebildet werden. Parallel müssen die Informationen auch durch erhabene lateinische Großbuchstaben (auch Pyramidenschrift genannt) und arabische Ziffern vermittelt werden, da auf dem Hintergrund der demografischen Entwicklung davon auszugehen ist, dass viele Menschen mit visuellen Einschränkungen die braillesche Blindeschrift nicht erlernt haben bzw. nicht erlernen werden. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Kurzbericht 2009) sind 50% der blinden und sehbehinderten Menschen in Deutschland älter als 75 Jahre. Nach Woltersdorf (2007) können ca. 20% aller Blinden in Deutschland braillesche Blindenschrift lesen. Die Standards sind der Richtlinie für taktile Schriften (Behling, 2007) zu entnehmen.

Im öffentlichen Raum sind taktile Bodenmarkierungen ein unverzichtbarer Bestandteil der Verkehrssicherheit geworden, bei Anwendungen innerhalb von Gebäuden fehlen sowohl Pilotprojekte als auch Erfahrungsberichte. Zur Art der Ausbildung der Aufmerksamkeitsfelder an Treppen, wie zum Einsatz von Bodenindikatoren im Innenraum, existieren kontroverse Meinungen. Eine taktile Orientierung kann jedoch schon durch einen einfachen Wechsel des Bodenmaterials oder eine Veränderung des Fußbodenaufbaus (beispielsweise bei Holzfußböden) wesentlich unterstützt werden.

In einem Gebäude sollen geschlechtsspezifische Anlagen wie Toiletten, Duschen und Umkleiden taktil gekennzeichnet werden.

  1. Ausführungsvariante: "Pyramidenschrift"
  2. Ausführungsvariante: " Brailleschrift"
  3. DIN 18040-1
  4. DIN 18040-2
  5. DIN 32975
  6. DIN 32976
  7. DIN 32984
  8. Behling, K. (2007)
  9. Statistisches Bundesamt (2009)
  10. Musterliste der Technischen Baubestimmungen (2011)

Auditive Wahrnehmung

Auditive Wahrnehmung

Allgemeine akustische Informationen müssen auch für Menschen mit eingeschränktem Hörvermögen erfassbar sein. Genauso muss die sprachliche Kommunikation für diese Nutzergruppe ermöglicht werden.

Eine technische Kompensation der auditiven Einschränkungen erfolgt durch personengebundene Geräte, ggf. in Kombination mit baulich integrierten, technischen Anlagen. Eine weit verbreitete Kommunikationsart ist die Gebärdensprache. Die Deutsche Gebärdensprache wurde als eigenständige Sprache mit dem Inkrafttreten des Bundesgleichstellungsgesetzes anerkannt. (Artikel 1 § 6 Abs.1 des Bundesgleichstellungsgesetzes vom 1.5.2002). Auch die Methode des Lippenablesens kann unterstützend zur Lautspache oder Gebärdensprache angewendet werden. Bei diesen Methoden wird die visuelle, detaillierte Wahrnehmung beansprucht. Die optimalen Voraussetzungen für das Ablesen vom Mundbild, wie die Kommunikation in Gebärdensprache sind an den Vorgaben für die optimale visuelle Wahrnehmung anzulehnen:

  • angemessene Entfernung
  • ausreichende Größe des betrachteten Objektes (ggf. Projektion)
  • gute Ausleuchtung.

Im Sinne des Universellen Designs und auf dem Hintergrund der demografischen Entwicklung sind die Vorgaben der auditiven Wahrnehmung und der Raumakustik unbedingt einzuhalten, da sie für alle einen konkreten Mehrwert darstellen.

Die bereits beschriebenen drei Prioritätsstufen der Informationsvermittlung werden im Zusammenhang mit Menschen mit auditiven Einschränkungen ausführlich beschrieben. Nach Ruhe (2011) wird innerhalb der Prioritäten 1 und 2 im Wesentlichen das Zwei-Sinne-Prinzip angewendet, bei Priorität 3 wird der ggf. vorhandene Hörrest durch elektroakustisch übertragene Sprachsignale unterstützt.

  1. Ausführungsvariante: "Audio- und Videoguides"
  2. DIN 18040-1
  3. DIN 18040-2
  4. DIN 18041
  5. Ruhe, C. (2018)

Intuitive Orientierung

Intuitive Orientierung

Die Orientierung im Gebäude wie kann durch die bauliche Grundstruktur wesentlich beeinflusst werden. Im Sinne des Universellen Designs stellt diese Qualität einen Mehrwert für alle dar. Eine unkomplizierte, einprägsame Wegeführung ist vorzuziehen. Einfache, geradlinige Strukturen können in der im Gehirn gespeicherten kognitiven Karte, die zur Orientierung verwendet wird, gegenüber komplexeren Formen besser abgebildet und damit zielführender verwendet werden (Lynch, 1960).

Für Personen mit eingeschränkter Kognition oder intellektueller Beeinträchtigung können die baulichen Strukturen wesentlich zur Verbesserung der Orientierung beitragen. Großer Wert ist auf eine klare, übersichtliche Raumhierarchie und verständliche Wegeführung zu legen. Die bekannten typologischen Muster, die die Nutzer aus der Erfahrung mit vergleichbaren Typologien kennen, sollen berücksichtigt werden.

Zu weiteren unterstützenden Maßnahmen zählt, je nach Gebäudenutzung nach Wolf (2003) und Marquardt und Schmieg (2007):

  • die Schaffung visueller Offenheit
  • inszenierte Blickbeziehungen
  • abschätzbare Raumfolgen
  • erkennbare Referenzpunkte
  • eindeutige Abgrenzungen von Nutzungsbereichen.

 

  1. Marquardt, G., Schmieg, P. (2007)
  2. Wolf, P. (2003)
  3. Lynch, K. (1960)

Leitsysteme in Gebäuden

Leitsysteme in Gebäuden

Ob Gebäude mit besonderen taktilen Leitsystemen auszustatten sind, hängt von deren Typologie, Größe und Grundrissorganisation ab. In klar strukturierten, hierarchisch aufgebauten Gebäuden kann auf Leitsysteme verzichtet werden, da die Grundrissstruktur die Leitfunktion übernimmt. Wichtig ist eine sinnfällige Anordnung der horizontalen und vertikalen Erschließung.

In Eingangshallen ist ab einer Breite von ca. 8 m ein Leitsystem sinnvoll.

Möglicherweise werden in Zukunft herkömmliche, spezifische Leitsysteme durch neu entwickelte Produkte der Navigationstechnik teilweise oder vollständig ersetzt.

  1. Ausführungsvariante: "Natürliche Leitlinien"
  2. Ausführungsvariante: "Bauliche Leitsysteme Leitlinien-Prinzip"
  3. Ausführungsvariante: "Bauliche Leitsysteme Bojen-Prinzip"
  4. DIN 18040-1
  5. DIN 32984

Bodenindikatoren

Bodenindikatoren

Bodenindikatoren nach DIN 32984 sind „[…] Bodenelemente zur Information, Orientierung, Leitung und Warnung für blinde und sehbehinderte Menschen mit einem hohen taktilen, visuellen und gegebenenfalls akustischen Kontrast zum angrenzenden Bodenbelag. […]“ Es ist zu unterscheiden zwischen einer Rippenstruktur, die eine leitende Funktion hat und einer Noppenstruktur der sog. Aufmerksamkeitsfelder, durch die eine Gefahr markiert wird oder eine Entscheidung – wie ein Richtungswechsel – stattfinden muss.

Leitstreifen sind 30 cm breit zuzüglich beidseitig 60 cm breiten Begleitstreifen. Die Ausbildung soll bei jeder Witterung kontrastreich (K>0,4) sein.

Die genauen Abmessungen sind der 2018 neu erschienenen, überarbeiteten DIN 32984 Bodenindikatoren im öffentlichen Raum zu entnehmen.

Der Einsatz von Bodenindikatoren ist ambivalent. Für blinde Menschen stellen sie durch die Einführung einer einheitlichen Gestaltung eine wiedererkennbare, verständliche Orientierungshilfe dar. Für Menschen mit motorischen Einschränkungen, schleifendem Schritt, Rollatornutzer, wie auch für Menschen mit ausgefallenem Schuhwerk können sie ggfl. eine Stolper- oder Rutschgefahr darstellen.

  1. DIN 18040-1
  2. DIN 32984

Bodenindikatoren innen?

Bodenindikatoren innen?

Auf dem Hintergrund, dass für Menschen mit motorischen Einschränkungen, schleifendem Schritt, Rollatornutzer, wie auch für Menschen mit ausgefallenem Schuhwerk herkömmliche Bodenindikatoren eine Stolpergefahr darstellen können, ist zu empfehlen, die Aufmerksamkeitsfelder im Rahmen des Material- und Gestaltungskonzeptes zu entwerfen.

Beispielsweise kann ein eindeutiger, taktil und akustisch wahrnehmbarer Materialwechsel als Warnung im Vorbereich von Treppen und als Abgrenzung der Verkehrsflächen zum Einsatz kommen.

Nach DIN 32984 ist auch nachträgliches Aufbringen und Einfräsen von Rillen und Rippen möglich. Die Breite kann auf 3-4 Rippen beschränkt werden. Bei glatten Bodenbelägen in Gebäuden genügen nach DIN 32984 Höhendifferenzen von 2-3 mm für Leit- und Orientierungselemente.

  1. DIN 18040-1
  2. DIN 32984

Leichte Sprache

Leichte Sprache

„Leichte Sprache heißt, so reden und schreiben dass es möglichst viele verstehen. “ (Hurraki)

Nach der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (Freyhoff et al., 1998) ist „[…] für jegliche Inhalte die klarste und einfachste Sprache zu verwenden, die angemessen ist. […]“. 1998 wurden durch die Europäische Vereinigung der ILSMH die Europäischen Richtlinien für leichte Lesbarkeit herausgegeben, die für „[…] Autoren, Herausgeber, Informationsdienste, Übersetzer und andere interessierte Personen […]“ bestimmt ist. Eines der Anliegen ist, eine Möglichkeit zu schaffen, offizielle Informationen an alle vermitteln zu können. Aktuell wird angestrebt, die leichte Sprache als anerkannte Sprache einzuführen.

Die leichte Sprache ist keine Kindersprache. Sie benutzt kurze Sätze, keine Fremdwörter oder Fachbegriffe (wenn doch, muss man das Fremdwort erklären), verwendet Tätigkeitsworte und Verben, vermittelt nur eine Information pro Satz und benutzt keine Abkürzungen.

Die Texte haben große Schrift, benutzen einen gut lesbaren Schrifttyp, keine Großbuchstaben, keinen Blocksatz, keine Spalten, genügend große Absätze und erklärende Bilder, Symbole und Fotos.

  1. Freyhoff,G. , Heß, G., Kerr, L., Menzel, E., Tronbacke, B., Van Der Veke, K. (1998)

Symbole

Symbole

Eine eindeutige und einheitliche Kennzeichnung barrierefreier Einrichtungen, Stellplätze oder Kommunikationsanlagen ist auf europäischer Ebene angestrebt, jedoch noch nicht endgültig geregelt. Die DIN 66079-4: 02 1998 „Grafische Symbole“, wurde bereits zurückgezogen. In dem Prozess der Standardisierung ist zu empfehlen, der ISO 7001:2007 „Grafische Symbole zur Information in der Öffentlichkeit“, zu folgen. Auch der Entwurf der zukünftigen Europäischen Richtlinie, ISO 21542:2011 „Building construction – Accessibility and usability of the built environment“, bezieht sich auf diese Grundlage.

Die Notwendigkeit der leichten Verständlichkeit und Standardisierung wird auch von Verbänden und Gemeinden betont – z. B. bei der Kennzeichnung induktiver Höranlagen. In Berlin wurde das Projekt „Call for graphical symbols“ (Aufruf zu graphischen Symbolen) initiiert, um auf europäischer Ebene auf dieses wichtige globale Thema zur Information im öffentlichen Raum aufmerksam zu machen.

Zu beachten ist, dass taktil gestaltete Piktogramme nicht unbedingt von blinden oder stark sehbehinderten Menschen erkannt werden. Hier ist eine Ergänzung durch Brailler und erhabene Profilschrift notwendig.

  1. ISO 21542
  2. ISO EN 7001
  3. Müller, E. (2012)