Wand + Boden + Decke

Boden: Höhendifferenz

Boden: Höhendifferenz

Nach Arbeitsstättenrichtlinien dürfen Fußböden keine Unebenheiten, Löcher, Stolperstellen oder gefährliche Schrägen aufweisen. In den Regeln der Berufsgenossenschaften sind 4 mm Höhendifferenz ohne Anschrägung in Fußböden als empirisch belegte Stolpergefahr dargestellt. Diese Festlegung wurde durch die Versicherungsträger auch auf die Höhen von Türschwellen in Verkehrs- und Fluchtbereichen übertragen, in denen nach DIN 18040 bis zu 2 cm zulässig wären. In aktuellen Untersuchungen werden auch 6 mm diskutiert.

Unvermeindlichen Höhendifferenzen sind visuell kontrastreich zum Bodenbelag zu markieren.

Nach VBG (2003) ist eine Abdeckung oder Angleichung von Stolperstellen durch eine Schräge von maximal 12,5% möglich.

  1. DIN 18040-1
  2. DIN 18040-2
  3. BG-Regel 181
  4. VBG (2003)

Boden: Rutschfestigkeit

Boden: Rutschfestigkeit

„Die Häufigkeit und Schwere von Sturzunfällen werden zumeist unterschätzt. Nach den statistischen Unterlagen der Unfallversicherungsträger liegen Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle bei betrieblichen Tätigkeiten seit Jahren an der Spitze des Unfallgeschehens.“ (BGR 181).

Die Auswahl geeigneter Bodenbeläge mit adäquater Rutschhemmung ist zwingend erforderlich. Bodenbeläge sind rutschhemmend zu planen und fest zu verlegen. Die Vorgaben zur Rutschgefahr von Fußböden beziehen sich auf die BGR 181 (Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr) und gehen sinngemäß von der Mindestbewertungsgruppe der Rutschgefahr R 9 im Innenbereich aus. Es ist darauf zu achten, dass nur Beläge mit entsprechender Kennzeichnung nach DIN EN 14041 zum Einsatz kommen.

Durch spezielle Oberflächenbehandlungen kann die Rutschhemmung weiter verbessert werden. Wesentlich ist die Erhaltung der Rutschhemmung durch geeignete Reinigungsmittel. Die psychologische Wirkung einer glatten, als rutschig wirkenden Fläche ist mit einzubeziehen.

Hinweis für die Schweiz: Hier gelten die Bewertungsklassen der Gleitsicherheit GS1- GS4 (Schuhbereich) sowie GB1 – GB3 (Barfußbereich) nach bfu (Schweizerische Beratungsstelle für Unfallverhütung).

  1. DIN 18040-1
  2. DIN 18040-2
  3. BG-Regel 181
  4. DIN EN 14041

Sportboden: Rollstuhltauglichkeit?

Sportboden: Rollstuhltauglichkeit?

Die Eignung von Sporthallenböden für den Rollstuhlsport wurde in den allgemeinen Prüfungen und Anforderungen untersucht und in der Literatur dargestellt. Die Eignung für den Rollstuhlsport wurde in der DIN V 18032-2 wie im Folgenden aufgeführt, beschrieben. Es existieren vier Konstruktionsprinzipien für Sportböden:

  • Flächenelastischer Sportboden, bestehend aus elastischer Konstruktion, biegesteifer Lastverteilungsschicht und Oberbelag oder einer elastischen Schicht, bei dem die Rollstuhltauglichkeit ohne Nachweis gegeben ist.
  • Punktelastischer Sportboden, bestehend aus elastischer Schicht und Oberbelag. Hier kann die Rollstuhltauglichkeit gesondert nachgewiesen werden, dieses Material gilt jedoch als ungeeignet.
  • Kombiniertelastischer Sportboden, der aus elastischer Schicht oder Konstruktion, biegesteifer Lastverteilungsschicht und elastischer Schicht mit Oberbelag besteht. Hier ist die Rollstuhltauglichkeit gegeben, sofern der Boden eine geringe punktelastische Auflage enthält und dadurch eine geringe Standardverformung aufweist. Ein besonderer Nachweis ist in jeden Fall erforderlich.
  • Mischelastischer Sportboden, bestehend aus einem punktelastischen Sportboden mit einer zusätzlichen, flächenversteifenden Komponente. Dieser Boden ist nur durch Nachweis einer besonderen Standardverformung als rollstuhltauglich einzustufen.
  1. DIN V 18032-2
  2. Schmieg, P., Voriskova, S., Marquardt, G., Glasow, N. (2010)

Boden: Sauberlaufmatten

Boden: Sauberlaufmatten

Im Bereich der Gebäudeeingänge sind Sauberlaufmatten zu platzieren. Diese Elemente können als Bodenindikatoren eingesetzt werden, da sie den Haupteingang taktil und optisch markieren und das ggf. existierende Leitsystem ins Gebäude unterbrechen. Deren Tiefe wird unterschiedlich angegeben (nach GUV-SR S2 beispielweise 150 cm), die Breite sollte vorzugsweise über die gesamte Eingangsbreite reichen.

Wichtig ist, dass die Matten bündig verlegt werden und keine Stolpergefahr (weniger als 4 mm Höhendifferenz) darstellen. Die Sauberlaufmatten müssen mit Rollstuhl und Rollator befahrbar und mit Gehstock oder Unterarmstützen begehbar ausgebildet sein.

  1. GUV-SR S2 (2009)

Wand und Decke: Raumakustik

Wand und Decke: Raumakustik

Die Ansprüche an die Raumakustik sind in den letzten Jahren gestiegen und vielfältiger geworden. Die Gründe liegen einerseits im verstärkten Einsatz von akustisch harten Materialien wie Sichtbeton aus gestalterischen oder energetischen Gründen (z.B. thermische Aktivierung von Bauteilen) und andererseits z.B. in der zunehmenden Anzahl an Personen anderer Muttersprache, durch die höhere Anforderungen an den Sprach- und Hörkomfort gestellt werden. Positive Auswirkungen einer optimierten Raumakustik für alle Nutzer sind u.a. die Reduktion der durch Lärm hervorgerufenen stressbedingten Symptome, eine geringere Beanspruchung der Stimme sowie die Erhöhung der Konzentrationsfähigkeit.

Die akustische Qualität eines Raumes wird grundsätzlich durch verschiedene Faktoren beeinflusst:

  • durch die Höhe des Störschallpegels
  • durch die Nachhallzeit
  • durch ausreichende Direktschallversorgung
  • durch die Raumform und die Raumgröße
  • durch die Oberflächenbeschaffenheit der Flächen und Einrichtungsgegenstände.

Einer der wichtigsten Einflussfaktoren auf das Hören und Verstehen ist die Höhe des Störschallpegels innerhalb von Räumen. Diese wird nach DIN 18041 beeinflusst durch die Raumanordnung im Gebäude, die Schalldämmung der raumumfassenden Bauteile sowie durch die mögliche Geräuschentwicklung haustechnischer Anlagen. Nach DIN 18040-1 und -2 soll das Verhältnis S-N zwischen Nutzersignal S (Signal) und Störgeräusch N (Noise) mindestens 10 dB betragen. Dies soll jedoch nicht bedeuten, dass das Nutzersignal beliebig zu erhöhen ist, viel mehr ist der Störschalldruckpegel durch bauliche Maßnahmen wie Schallabsorption oder den Einbau von Schallschutzfenster (DIN 4109) zu minimieren (Loeschcke, Marx, Pourat, 2011). Nach DIN 18041 darf der bauseitige Störschalldruckpegel maximal 30 dB hoch sein, um eine gute Sprachverständigung über größere Entfernung, durch Menschen mit Hörverlust oder bei schwierigen oder fremdsprachigen Texten zu gewährleisten.

Ein weiterer, wichtiger Aspekt für die Verbesserung der Sprachverständigung ist die möglichst kurze Nachhallzeit (DIN 18041 „Zeitspanne, während der der Schalldruckpegel in einem Raum nach Beenden der Schallfeldanregung um60 dB abfällt.“), die je nach Raumnutzung und effektivem Raumvolumen unterschiedlich definiert ist. Es wird hier unterschieden zwischen Darbietung von Musik und Sprache, von Unterricht und Sport. Um eine der Raumnutzung angepasste Nachhallzeit zu erreichen, müssen die Volumenkennzahlen (Raumvolumen je Platz) eingehalten werden. Bei Sprachdarbietungen sind es 3 – 6 m³ je Platz, bei Sprach- und Musikdarbietungen 5 – 8 m³ je Platz, bei Musikdarbietungen 7 – 12 m³ je Platz.

Nach DIN 18041 soll die Nachhallzeit in Räumen, die von Hörgeschädigten genutzt werden, um 20 % kürzer sein, als die allgemeine Vorgabe für die entsprechende Raumgruppe (Ruhe, 2011)

Bis zu einem Raumvolumen von 250 m³ ist in der Regel eine elektroakustische Verstärkung von Sprache nach DIN 18041 nicht notwendig. Bei der Ausformung des Raumes sind elliptische und kreisförmige Grundrisse zu vermeiden. Weitere Ausführungen zur raumakustischen Planung sind unter anderem in der DIN 18041 dargelegt.

  1. Ausführungsvariante: "Deckensegel und Baffeln"
  2. Ausführungsvariante: "Akustiktrennwände"
  3. DIN 18041
  4. DIN 18040-1

Wand und Decke: Schallabsorber

Wand und Decke: Schallabsorber

Die Wahl und Positionierung von schallabsorbierenden und schallreflektierendenFlächen, in Abhängigkeit von Raumgröße und Ausformung, spielen bei der Erzeugung von guter Akustik eine wichtige Rolle. Es wird unterschieden zwischen:

  • Höhenabsorbern, meistens sogenannte „poröse Absorber“ die hohe Frequenzen absorbieren. Höhenabsorber sind beispielsweiseTeppiche, Vorhänge, Polstermöbel oder Platten aus Stein- oder Glaswolle. Die auftreffende Schallenergie wird in zahlreichen Poren und Kanälen durch Reibung in Wärmeenergie umgewandelt (Pitnar, 2009).
  • Mittenabsorber absorbieren mittlere Frequenzen. Der Aufbau gleicht dem eines Höhenabsorbers, der durch weitere Maßnahmen wie perforierte Abdeckungen, Vergrößerungen des Wandabstandes oder der Schichtdicken modifiziert wurde.
  • Tiefenabsorber, meistens Resonanzabsorber, absorbieren tiefe Frequenzen. Eine mögliche Konstruktion sind einfache Gipskarton- oder Sperrholzplatten, die auf einem Lattenrahmen montiert werden. Die Absorption findet nach dem sogenannten „Masse-Feder-Prinzip“ (Pitnar, 2009) statt. Helmholtz-Resonatoren können als Tiefenabsorber eingebaut werden.
  1. Ausführungsvariante: "Deckensegel und Baffeln"
  2. Ausführungsvariante: "Akustiktrennwände"
  3. DIN 18041
  4. Pitnar, E. (2009)

Wand: Glasflächen erkennen

Wand: Glasflächen erkennen

Glaswände und große Verglasungen im Verkehrsbereich, die bis zum Fußboden reichen, stellen nicht nur für Personen mit eingeschränktem Sehvermögen eine Gefahr dar und müssen daher so gestaltet werden, dass sie sicher erkennbar sind.

Baurechtlich ist der Fokus auf allgemein zugängliche Verkehrsflächen zu richten.

  1. Ausführungsvariante: "Markierung der Glasflächen"
  2. DIN 18040-1
  3. DIN 18040-2
  4. DIN 32975
  5. DIN 32984

Wand und Boden: Kontrastreiche Gestaltung

Wand und Boden: Kontrastreiche Gestaltung

Eine visuell kontrastierende Gestaltung der Wände, Fußböden, Fußleisten, Haltegriffe etc. muss rechtzeitig in das Gestaltungskonzept integriert werden. Kontrastreich bedeutet einen Leuchtdichteunterschied von mindestens 0,4 (K>0,4). Dabei ist nicht nur der gezielte Einsatz von Material und Farbe, sondern auch geeignete Beleuchtung wichtig.

  1. DIN 18040-1
  2. DIN 18040-2
  3. DIN 32975