Sanitärbereiche Öffentlich

Türen

Türen

Die Türen der Sanitärräume sind so zu planen, dass diese grundsätzlich von außen geöffnet und entriegelt werden können – für den Fall, dass diese durch den Sturz des Rollstuhls oder des Benutzers blockiert sind. Drehtüren dürfen daher nicht in Sanitärräume schlagen. Vorteilhaft ist hier die Benutzung von Schiebe – oder Raumspartüren.

Die lichte Durchgangsbreite der Tür muss mindestens 90 cm betragen. In Wohnungen ohne Rollstuhlnutzung reichen 80 cm. Die maximale Kraftanwendung sowie die weiteren geometrischen Angaben sind dem Entwurfsbereich Türen zu entnehmen.

Bei rollstuhlgerechten Sanitärräumen ist es sinnvoll, immer von der Griffhöhe 85 cm auszugehen. Um das Zuziehen der Tür zu erleichtern, ist an der Innenseite eine waagerechte Griffstange in 85cm Höhe zu empfehlen.

  1. DIN 18040-1
  2. DIN 18040-2

Bewegungsflächen

Die erforderlichen Bewegungsflächen wurden aus den individuellen Bedürfnissen und Bewegungsabläufen der unterschiedlichsten Nutzer entwickelt. Eine Überlagerung vor mehreren Einrichtungsgegenständen ist möglich.

ÖFFENTLICHE BEREICHE

Für Rollstuhlfahrer ist von einer Bewegungsfläche von 150 x 150 cm auszugehen. Neben der Toilette ist zusätzlich einseitig eine 90 cm breite und 70 cm tiefe (von der Vorderkante des WC-Beckens bis zur Wand) Bewegungsfläche vorzusehen.

  1. Ausführungsvariante: "Räumliche Kompensation"
  2. Ausführungsvariante: "Technische Kompensation"
  3. DIN 18040-1
  4. DIN 18040-2

Waschtischarmaturen

Waschtischarmaturen

Waschtischarmaturen sollen, auch bei Einschränkungen der Feinmotorik, so leicht wie möglich zu bedienen sein. Auch auf leichte Voreinstellbarkeit und verständliche Bedienbarkeit ist Wert zu legen. Zu beachten ist, dass die Armaturen nicht weiter als 40 cm vom Waschbeckenrand zu installieren sind.

Die Ein-Hand-Bedienung ist vorzuziehen. Der Einsatz von Wandarmaturen ist im Zusammenhang mit dem geplanten Spiegel zu überlegen, um auch sitzenden Personen die Nutzung zu ermöglichen (Loeschcke, Marx & Pourat, 2011).

  1. Ausführungsvariante: "Waschtischarmaturen"
  2. DIN 18040-1
  3. DIN 18040-2
  4. Loeschcke, G., Marx L., Pourat D. (2011)

Barrierefreie, für Rollstuhlfahrer geeignete WC-Becken

Barrierefreie, für Rollstuhlfahrer geeignete WC-Becken

Die Sitzhöhe eines barrierefreien WCs , unabhängig ob hängend oder stehend, bewegt sich zwischen 46 und 48 cm über dem Fußboden, damit noch ausreichend Bodenkontakt und Sitzstabilität erreicht werden können (Loeschcke, Marx & Pourat, 2011). Als weitere Sitzunterstützung dient eine Rückenlehne, die im Abstand von 55 cm zur WC-Vorderkante anzubringen ist. Auf einen WC-Deckel wird im Allgemeinen verzichtet.

Die Tiefe des WC-Beckens beträgt 70 cm, bzw. die Vorderkante des WC-Beckens muss 70 cm von der Wand entfernt sein. Dieses Maß ergibt sich aus dem nötigen Rangierraum beim Umsetzen aus einem Rollstuhl.

Beidseitige Stützklappgriffe oder ein Stützklappgriff und ein Wandhaltegriff sind obligatorisch. Das Toilettenpapier sowie die Spülung müssen, auch bei eingeschränkter Feinmotorik, beidseitig einfach erreichbar sein. Zu empfehlen ist beispielsweise eine Befestigung an, bzw. Integration in die Haltegriffe. Komfortabel sind, durch einen Sensor oder durch Funk (ggf. auch durch eine Assistenzkraft), gesteuerte Spülauslösungen. Abzuwägen ist dabei jedoch die Bedienungsverständlichkeit – der Nutzer soll die Funktion eindeutig erkennen und verstehen können. Das ungewollte Auslösen ist auszuschließen. Zu jedem WC gehört ein verschließbarer, jedoch einfach zu bedienender Abfallbehälter.

  1. Ausführungsvariante: "Höhenverstellbarkeit"
  2. DIN 18040-1
  3. DIN 18040-2
  4. Loeschcke, G., Marx L., Pourat D. (2011)

Haltegriffe

Haltegriffe

Die Bewegungsabläufe in allen Sanitärräumen können durch die Wahl geeigneter Haltegriffen erleichtert und sicher gemacht werden. Bei der Planung bar-rierefreier Sanitärräume soll auch die mögliche Nachrüstbarkeit berücksichtigt werden. Zu beachten ist die Tragfähigkeit der Wandkonstruktionen, die einer Punktlast von mindestens 1 kN (DIN 18040), bzw. 1,5 kN nach Entwurf der VDI 6008-2 standhalten muss. Je nach Körpermaßen der Nutzer sowie durch die Tendenz zur allgemeinen Gewichtszunahme der Bevölkerung sollte ggf. eine größere Punktlast bis zu 1,7 kN (wie in der ISO 21542) ermöglicht werden.

In öffentlichen Sanitärräumen ist schon angesichts der demografischen Entwicklung zu untersuchen, welche Räume mit Haltegriffen auszustatten sind.

  1. Ausführungsvariante: "Wandhaltegriffe"
  2. DIN 18040-1
  3. DIN 18040-2
  4. ISO 21542
  5. VDI 6008 Blatt 2

Stützklappgriffe

Stützklappgriffe

Stützklappgriffe sind entsprechend den Vorgaben an beiden Seiten der vom Rollstuhlfahrer genutzten Toilette oder des Duschsitzes anzubringen. Die Griffe müssen mit wenig Kraftaufwand in selbstgewählten Etappen hochzuklappen sein.

Die Griffe sollen folgende Voraussetzungen erfüllen: die Oberkante der Griffe befindet sich 28 cm über der Sitzhöhe des Toilettenbeckens, der Griff ragt 15 cm über die Vorderkante des WCs hinaus, zwischen den beiden Griffen ist ein Abstand zwischen 65 – 70 cm einzuhalten. Die bereits beschriebenen Vorgaben zur Tragfähigkeit der Wand sind zu beachten (Punktlast mind. 1 kN bzw. 1,5 kN, empfohlen bis zu 1,7 kN).

  1. Ausführungsvariante: "Wandhaltegriffe"
  2. DIN 18040-1
  3. DIN 18040-2

Waschbecken

Waschbecken

Waschbecken müssen im Sitzen benutzbar sein. Sie werden als unterfahrbar bezeichnet, sollten jedoch auch „untersitzbar“ sein – das heißt, von einem Sitzhocker aus bedienbar. Der Beinfreiraum wird in der DIN 18040-2 ausreichend beschrieben. Der unterfahrbare / untersitzbare Raum soll 55 cm tief und in der Höhe entsprechend abgestuft sein. Das Waschbecken muss über die ganze Breite unterfahrbar sein, da der Platzbedarf von 90 cm analog der Durchgangsbreite zu respektieren ist.

Bei Handwaschbecken reicht eine unterfahrbare Tiefe von 45 cm. Je nach Anordnung im Raum kann auch die seitliche Anfahrbarkeit in Betracht gezogen werden. Auch die Armatur kann an der Seite des Handwaschbeckens befestigt werden.

Seitlich des Waschbeckens sollte gegebenenfalls eine 50 cm breite Bewegungsfläche für eine Assistenzperson freigehalten werden (Rau, 2013).

  1. Ausführungsvariante: "Wandhaltegriffe"
  2. DIN 18040-1
  3. DIN 18040-2
  4. Rau, U. (Hg.)(2013)

Verbrühschutz

Verbrühschutz

Menschen mit Einschränkungen des Sehsinns oder der Kognition können sich bei zu hohen Wassertemperaturen schnell verbrühen. Bei berührungslosen Armaturen ist die Gefahr besonders hoch. Bei Personen mit Lähmungen kann das Gefühl für die Temperatur komplett fehlen. Hier ist auch die Verbrühungsgefahr an Abflussrohren oder Unterseiten von Spülbecken zu bedenken. Die Temperatur des Warmwassers sollte nicht mehr als 45°C betragen.

  1. DIN 18040-1
  2. DIN 18040-2

Dusche

Dusche

Bodengleiche Duschen gehören inzwischen zum Standard, sind bautechnisch jedoch nach wie vor eine Herausforderung. Auch wenn die DIN 18040-1 eine Höhendifferenz von maximal 2 cm zur umliegenden Bodenfläche zulässt, ist diese möglichst zu vermeiden oder als geneigte Fläche auszubilden. Schon 4 mm gelten nach Arbeitsschutz als Stolperkante – und Sturzunfälle gehören nach wie vor, insbesondere in Sanitärbereichen sowie bei älteren Menschen, zu den häufigsten Unfallursachen.

Die Größe des Duschbeckens ergibt sich aus der Größe der Bewegungsfläche (150 x 150 cm für Rollstuhlfahrer, 120 x 120 cm in barrierefreien Wohnungen). Wenn sich die Duschfläche mit den Bewegungsflächen der anderen Sanitäranlagen überlagert, sind Höhendifferenzen unzulässig.

Zur Ausstattung einer barrierenfreien Dusche gehört ein klappbarer, mindestens 45 cm tiefer Duschsitz in einer Sitzhöhe von 46 – 48 cm – analog zum WC-Sitz. Möglich ist auch ein mobiler, stabiler Sitzhocker.

Die Armatur muss so ausgebildet sein, dass eine Verletzungsgefahr für blinde oder sehbehinderte Personen ausgeschlossen ist.

  1. Ausführungsvariante: "Dusche"
  2. Ausführungsvariante: "Bodengleiche Dusche"
  3. GUV 8527 (2015)
  4. DIN 18040-1
  5. DIN 18040-2

Spiegel

Spiegel

Die Anbringung des Spiegels über dem Waschtisch gehört zum allgemeinen Standard. Wichtig ist, dass man sich hier im Stehen sowie im Sitzen, egal ob auf dem Stuhl oder vom Rollstuhl aus, betrachten kann. Der Spiegel soll auch Kindern sowie klein- und großwüchsigen Personen dienen. Die Höhe des Spiegels soll mindestens 100 cm betragen.

  1. Ausführungsvariante: "Spiegel"
  2. DIN 18040-1
  3. DIN 18040-2

Rutschfestigkeit

Rutschfestigkeit

„Die Häufigkeit und Schwere von Sturzunfällen werden zumeist unterschätzt. Nach den statistischen Unterlagen der Unfallversicherungsträger liegen Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle bei betrieblichen Tätigkeiten seit Jahren an der Spitze des Unfallgeschehens.“ (BGR 181, S.3)

Die Auswahl geeigneter Bodenbeläge mit adäquater Rutschhemmung ist zwingend erforderlich. Für nassbelastete Barfußbereiche werden Bewertungsgruppen (A, B und C) formuliert (vgl. GUV 8527). In Duschbereichen ist mindestens die Bewertungsgruppe B erforderlich. Für Böden außerhalb des Duschbereiches liegen unterschiedliche Anforderungen je nach Nutzung vor. Es ist zu unterscheiden, ob die Flächen barfuß oder mit Schuhen begangen werden. Bei barfußbegangenen Flächen geht man von der Bewertungsklasse A nach GUV 8527 aus, bei in Schuhen begangenen Flächen wird sinngemäß von der Mindestbewertungsgruppe der Rutschgefahr R 10 oder R 9 nach BGR 181 im Innenbereich ausgegangen.

In Barfußbereichen ist die Bewertungsgruppe, insbesondere die Übergänge zu nassbelasteten Bereichen, sorgfältig zu überlegen. Aufgrund der erhöhten Rutschgefahr bei der Benutzung mit Gehhilfen, sollte in Erwägung gezogen werden, auch den angrenzenden Bereich in der höheren Bewertungsgruppe der Duschbereiche auszuführen.

Durch spezielle Oberflächenbehandlungen kann die Rutschhemmung weiter verbessert werden. Wesentlich ist die Erhaltung der Rutschhemmung durch geeignete Reinigungsmittel. Die psychologische Wirkung einer glatten, als rutschig wirkenden Fläche ist mit einzubeziehen.

Hinweis für die Schweiz: Hier gelten die Bewertungsklassen der Gleitsicherheit GS1- GS4 (Schuhbereich) sowie GB1 – GB3 (Barfußbereich) nach bfu (Schweizerische Beratungsstelle für Unfallverhütung).

  1. DIN 18040-1
  2. DIN 18040-2
  3. BG-Regel 181
  4. GUV 8527 (2015)

Anordnung

Anordnung

Ob die barrierefreien sanitären Anlagen jeweils in die geschlechtsgetrennten Anlagen integriert werden sollen oder geschlechtsneutral anzuordnen sind, ist dem Planer überlassen. Die Geschlechtstrennung wird begründet durch den Ansatz der Gleichbehandlung, die Geschlechtsneutralität durch die Tatsache, dass einige Personen Assistenz benötigen, die durch eine Person anderen Geschlechts dann einfacher durchzuführen ist (z.B . durch den Ehepartner).

Die Anzahl der barrierefreien Toiletten wird in der Versammlungsstättenverordnung und in der Musterbauordnung / den Landesbauordnungen und der Arbeitsstättenverordnung sowie den VDI-Vorschriften festgelegt.

Grundsätzlich ist immer mindestens eine barrierefreie Sanitäreinheit vorzusehen.

  1. DIN 18040-1
  2. MBO (Musterbauordnung)(2008)
  3. ArbStättV (2004)
  4. VDI 6000 Blatt 2
  5. VDI 6000 Blatt 3

Leiten

Leiten

Die Auffindbarkeit einer barrierefreien Sanitäreinheit muss auch für blinde und sehbehinderte Gebäudenutzer gewährleistet werden. Sinnvoll ist ein Leitsystem zu planen, das bei Informationsschaltern, Eingangsbereichen oder Etageninformationen beginnt. Die Sanitärräume sind deutlich visuell und taktil (Brailleschrift und Pyramidenschrift) sowie durch einfache eindeutige Piktogramme zu beschildern.

  1. DIN 18040-1
  2. DIN 32984

Erkennen

Erkennen

Die visuell kontrastreiche Gestaltung aller Ausstattungselemente und Türen ist in das Material- und Gestaltungskonzept einzubeziehen. Kontrastreich bedeutet hier einen Leuchtdichteunterschied von mindestens 0,4.

Dabei ist der gezielte Einsatz von Material und Farbe wichtig.

  1. DIN 18040-1
  2. DIN 18040-2
  3. DIN 32975

Katheterismus

Katheterismus

Sanitärbereiche sollten den Vorgängen des intermittierenden Katheterismus (meist als Selbstkatheterismus) entsprechen. Bei dieser Anwendung wird die Blase mittels sterilem Einwegkatheter mehrmals täglich, meistens in regelmäßigen Abständen zwischen vier und sechs Mal täglich, entleert. Zusätzlich benötigen manche Personen auch Urinbeutel, Vorlagen oder Windeln.

Einige Personen fahren vor die Toilette und lassen den Urin ohne sich umzusetzen direkt in die Toilette laufen. Andere können Systeme mit Urinbeutel benutzen, die vorort entsorgt werden. Bei Frauen wird für das Anlegen des Katheters oft eine Liege benötigt.

Die Ausstattung mit einer Liege ist nur in Sport- und Raststätten vorgegeben. Der Hintergrund hierfür ist, dass sich die Nutzer bei Wettkämpfen länger in der Sportstätte aufhalten sowie beim Reisen keine andere Möglichkeit zum Wechseln von Hilfsmitteln haben. In diesem Zusammenhang sollte jedoch auch bei der Planung einer Arbeits- oder Bildungsstätte untersucht werden, ob eine Liege notwendig ist.

  1. Ausführungsvariante: "Liegen"
  2. DIN 18040-1
  3. Schmieg, P., Voriskova, S., Marquardt, G., Glasow, N. (2010)

Hygiene

Hygiene

Für Menschen mit künstlichem Darmausgang, für Menschen, die intermittierenden Katheterismus durchführen und weitere Nutzer ist die Nähe von Toilette und Waschbecken von besonderer Bedeutung. Das Waschen der Hände mit warmem Wasser muss innerhalb der Einheit möglich sein. Ein Waschbecken in einem allgemein zugänglichen Vorraum ist für eine barrierefreie Toilette nicht ausreichend.

Weiterführende Lösungen wie der Einbau einer vom WC aus erreichbaren Dusche oder eines Dusch-WCs sind je nach konkretem Bedarf in Erwägung zu ziehen.

  1. Ausführungsvariante: "Selbstständige Intimhygiene"
  2. Huber, F. (2012)

Alarmsignale

Alarmsignale

Die Vermittlung der Information soll prinzipiell nach dem Zwei-Sinne-Prinzip erfolgen. In Sanitäranlagen muss sichergestellt werden, dass auch Nutzer mit Höreinschränkungen alarmiert werden können.

Im Rahmen des gesamten Brandschutzkonzeptes sollte daher untersucht werden, welche technischen oder organisatorischen Maßnahmen notwendig sind. Möglich ist beispielweise die Installation optischer Alarmsignale. In Gebäuden, die als Arbeitsstätten dienen, können für Mitarbeiter auch eigene Empfangsgeräte an die Brandmeldezentrale angeschlossen werden (Boenke, Grossmann & Michels, 2012).

  1. Kapitel "Grundlagen: Zwei – Sinne – Prinzip"
  2. DIN 18040-1
  3. Boenke ,D., Grossmann, H., Michels, K. (2012)

Notrufanlage

Notrufanlage

Bei einem Sturz oder sonstigem Bedarf nach Hilfe muss der Nutzer aus jeder Position (auf dem WC sitzend, auf dem Boden liegend) im Sanitärraum in der Lage sein, die Notrufanlage zu erreichen.

Diese Anlage muss so ausgebildet sein, dass sie auch für Menschen mit einer Sehbehinderung oder für blinde Personen eindeutig erkennbar ist.

Die kontrastreiche und taktil wahrnehmbare Ausbildung ist obligatorisch. Es ist zu beachten, dass viele der Produkte in roter Farbe erhältlich sind (in der ISO 21542 wird rot sogar vorgegeben) und je nach gedachtem Farbkonzept nicht unbedingt den gewünschten Konstrast von (K>0,7) erreichen. Gemäß DIN VDE 0834 sollten die Anlagen an den Notstrom angeschlossen werden.

  1. DIN 18040-1
  2. DIN 32984
  3. ISO 21542
  4. DIN VDE 0834-1 und -2