Fenster

Sichtverbindung

Sichtverbindung

Das Fenster stellt die Verbindung zur Außenwelt her. Die Sichtverbindung ist eine der Hauptfunktionen eines Fensters. Die Mindestgröße der gesamten Fensterfläche eines Raumes kann beispielweise über eine festgelegte Prozentzahl zur Raumgrundfläche ermittelt werden (in Arbeitsstätten bis zu 600 m² ist es 1/10, über 600 m² situationsabhängig).

Auch für sitzende oder liegende Personen muss die Möglichkeit hinauszuschauen von mindestens einem Fenster / Fensterteil im Raum (Schlaf- und Wohnräume, Arbeitsstätten etc.) gegeben sein. Eine uneingeschränkte Sicht sollte nicht durch hohe Brüstungen (maximal 60 cm) oder Fensterprofile in Sichthöhe verhindert werden.

Die baurechtlich vorgegebene Absturzsicherung muss weiterhin berücksichtigt werden.

  1. DIN 18040-2
  2. MBO (Musterbauordnung)(2008)
  3. ASR 7/1 (1976)
  4. DIN 5034-1

Lüftung

Lüftung

Fenster dienen als wichtige Frischluftquellen, die schon aus psychologischer Sicht eine große Rolle spielen. Baurechtlich sind Aufenthaltsräume ausreichend zu belüften, das bedeutet, dass das Rohbaumaß der Fensteröffnungen mindestens 1/8 der Netto-Grundfläche des Raumes (inkl. verglaster Vorbauten und Loggien) betragen muss.

Die Anordnung von fensterlosen Küchen, Bädern oder Toiletten ist nur dann möglich, wenn eine wirksame Lüftung gewährleistet ist.

Für Benutzer mit stark eingeschränkter Mobilität oder Kondition muss die selbständige Steuerung der Lüftung durch Öffnen und Schließen der Fenster, manuell oder technisch unterstützt, möglich sein.

Die womöglich gesundheitsschädlichen Folgen durch Auskühlung bei zu lange geöffneten Fenstern, können somit vermieden werden.

  1. Ausführungsvariante: "Mechanische automatische Fensterschließer"
  2. Ausführungsvariante: "Bedienung der Oberlichter"
  3. Ausführungsvariante: "Geöffnete Fenster"
  4. MBO (Musterbauordnung)(2008)

Bedienbarkeit

Bedienbarkeit

Das Öffnen und Schließen eines Fensters muss auch bei Einschränkungen der Motorik, Kondition und Anthropometrie gegeben sein. In nutzbaren Räumen einer Wohnung, in Beherbergungs- und Arbeitsstätten muss mindestens ein Fenster in jedem Raum barrierefrei gestaltet werden. Mit der baurechtlichen Einführung der DIN 18040-2 in die Listen der Technischen Baubestimmungen der überwiegenden Anzahl der Bundesländer (Dezember 2011) wurde als ausreichend definiert, wenn ein Fenster eines Aufenthaltsraums einer Wohnung barrierefrei gestaltet ist.

  1. Ausführungsvariante: "Drehkippbeschläge"
  2. DIN 18040-2
  3. Musterliste der Technischen Baubestimmungen (2011)

Bewegungsflächen

Bewegungsflächen

Damit ein Fenster manuell bedient werden kann, müssen Bewegungsflächen, adäquat den Bewegungsflächen vor Türen freigehalten werden (150 x 150 cm). Bei Rollstuhlfahrern ist eine wesentliche Voraussetzung für den Vorgang des Fensteröffnens eine seitliche Anfahrtsfläche von 50 cm ( bei Rollatornutzern ggf. 60 cm).In Büros wird häufig ein Bediengang zwischen der Fensterfront und den Schreibtischen in einer Breite von 50 cm vorgehalten. Für Rollstuhlfahrer sowie Rollatornutzer ist diese Fläche nicht nutzbar. Hier ist zu untersuchen, ob diese Fläche lediglich den Wartungs- und Reinigungsvorgängen dient und die Nutzer eine andere Möglichkeit, wie eine Fernbedienung, benutzen können.

  1. DIN 18040-2

Kraftanwendung

Kraftanwendung

Damit in einer Wohnung das Schließen und Öffnen mindestens eines Fensters im Raum mit geringem Aufwand möglich ist, dürfen die Bedienkräfte und Bedienmomente die in der DIN EN 13115 angegebenen Werte der Klasse 2 nicht übersteigen. Diese Werte betragen 30 N (manuelle Bedienkraft zum Öffnen und Schließen) bzw. das Moment von 5 Nm.

Wenn dies nicht möglich ist, müssen automatische Öffnungs-und Lüftungssysteme installiert werden.

Die Vorgaben gelten sinngemäß auch für Arbeitsstätten und Beherbergungsstätten.

  1. Ausführungsvariante: "Drehkippbeschläge"
  2. Ausführungsvariante: "Fenstergriffe, Ergonomie"
  3. DIN 18040-2
  4. DIN EN 13115
  5. DIN EN 13126-1

Griffe, Bedienungselemente

Griffe, Bedienungselemente

Die Bedienungshöhe des Fenstergriffes soll sich zwischen 85 cm und 105 cm bewegen, damit auch Rollstuhlfahrer oder kleinere Personen selbstbestimmt Fenster öffnen und schließen können.

Bedienungselemente automatisch betätigter Fenster müssen in einer Höhe von 85 cm (Tastermitte über Oberkante Fertigfussboden) angebracht werden.

Fernbedienungen oder integrative Steuerungssysteme erleichtern die Bedienung der Fenster maßgeblich

  1. Ausführungsvariante: "Drehkippbeschläge"
  2. Ausführungsvariante: "Fenstergriffe, Ergonomie"
  3. DIN 18040-2

Erkennen

Erkennen

Glastüren und große Verglasungen, die bis zum Fußboden reichen, stellen nicht nur für Personen mit eingeschränktem Sehvermögen eine Gefahr dar und müssen daher so gestaltet werden, dass sie sicher erkennbar sind.

Baurechtlich ist der Fokus auf allgemein zugängliche Verkehrsflächen zu richten. Ob bei allen weiteren Fenstern vergleichbare Maßnahmen zu treffen sind, muss situationsabhängig geprüft werden.

  1. Ausführungsvariante: "Markierung von Glasflächen"
  2. DIN 18040-2
  3. DIN 32975

Sonnenschutz

Sonnenschutz

Fenster, Oberlichter und Glaswände müssen je nach Nutzung und Himmelsausichtung, eine Abschirmung gegen übermäßige Sonneneinstrahlung besitzen. Da verschiedene Systeme zur Verfügung stehen, kann die Wahl den Nutzerbedürfnissen angepasst werden.

Die Aufstellung von Bildschirmarbeitsplätzen steht hier in direktem Zusammenhang. Das Sonnenlicht darf sich nicht im Bildschirm spiegeln und die Bildschirmanzeige unlesbar machen (BGI 827). Optimaler Sonnenschutz vermeidet Blendung und Reflektion, lässt jedoch ausreichend Tageslicht in die Räume fallen.

Im Allgemeinen ist aus bauphysikalischer Sicht außenliegender Sonnenschutz vorzuziehen. Auf Sonnenschutzverglasungen sollte möglichst verzichtet werden, da diese den Tageslichteinfall verringern. Zu beachten ist, dass durch den heruntergezogenen Sonnenschutz die Sichtverbindung nach außen nicht maßgeblich beeinträchtigt wird.

Die barrierefreie, selbständige Bedienbarkeit muss gewährleistet werden. Auf Kurbel, Schnüre und Ketten ist möglichst zu verzichten, elektromotorische Systeme mit einer Fernbedienung sind vorzuziehen. Die Kombination mit der Steuerung der Fenster- oder Oberlichtöffner ist bei einer individuell angepassten Lösung vorteilhaft.

Bei außenliegendem Sonnenschutz ist eine zentrale Steuerung zu empfehlen, die sich den Wetterverhältnissen (Wind) und Tageszeiten optimal anpassen kann.

  1. ArbStättV (2004)
  2. MBO (Musterbauordnung)(2008)
  3. BGI 827 (2006)