Ausführungsvarianten für Ausstattung

Erkennen durch den Langstock

Erkennen durch den Langstock

Ausstattungselemente müssen nicht unbedingt bis zum Boden herunterreichen, um durch den Langstock erkannt zu werden. Es genügt, wenn sich die Unterkante maximal 15 cm über dem Boden befindet. Eine andere Möglichkeit Ausstattungselemente durch den Langstock erkennbar zu machen ist, die Elemente auf einem Sockel zu platzieren. Die Abmessungen dieses Sockels sollten mindestens die Grundrissprojektion des Ausstattungselementes darstellen. Bei schmalen Elementen ist zu empfehlen, größere Abmessungen zu wählen. Die Mindesthöhe des Sockels beträgt 3 cm. Die erforderliche Höhe von 3 cm wird oft als sogenannter „schlechter Kompromiss“ bezeichnet, da sie von einigen Langstocknutzern nicht eindeutig erkennbar ist. Wenn es Gestaltung und Gegebenheiten zulassen, sollte dieses Maß auf 4 – 6 cm erhöht werden.

Da eine kontrastreiche Ausbildung des Sockels obligatorisch ist, muss diese Markierung innerhalb des gestalterischen Gesamtkonzeptes untersucht und ausgearbeitet werden. Als weitere Möglichkeit die Ausstattungselemente durch den Langstock erkennbar zu machen, sieht die DIN 18040 vor, die Markierung durch eine sogenannte Tastleiste herzustellen. Die Anbringung muss in einer Höhe bis maximal 15 cm erfolgen. Diese Lösung eignet sich eher für provisorische Maßnahmen.

Erkennen und Unterfahren?

Erkennen und Unterfahren?

Der Anspruch, ein Ausstattungselement im gleiche Maße blinden Menschen und Rollstuhlfahrern nutzbar zu machen, steht in grundsätzlichem Widerspruch. Ein Element, z. B. bei Ausstellungen oder bei Elementen mit Bedienfunktion, unterfahren und gleichzeitig mit dem Blindenstock ertasten zu können, erscheint erst einmal unmöglich. Eine theoretische, aus der DIN 18040 zu entnehmende Lösung ist ein genau 3 cm hoher Sockel, der für Rollstuhlfahrer noch überwindbar und für Langstocknutzer ertastbar bleibt. Diese Maßnahme stellt jedoch eine zusätzliche Barriere dar und für andere Personengruppen wie Rollatornutzer sogar eine Gefahrenquelle. Eine deutliche Ausbildung der für Langstocknutzer zu erkennenden Zone kann auch auf andere Art ausgebildet werden – beispielweise durch die deutliche Veränderung der Struktur des Bodenbelags. Bei glatten Bodenbelägen in Gebäuden genügen nach DIN 32984 geringere Höhendifferenzen von 2 – 3 mm für die Leit- und Orientierungselemente.

Wenn die Ausstattungselemente kontrastreich ausgebildet sind, muss sich diese Fläche nicht unbedingt visuell absetzen. Das Ergebnis kann eine freie, unterfahrbare Fläche sein, deren verschiedene Materialität eher taktil als visuell zu erkennen ist. Zusätzlich kann auch die akustische Komponente miteinbezogen werden: der Belag kann auf einem anderen Unterbau verlegt werden oder es können beispielsweise Klangplatten zum Einsatz kommen.

Höhenverstellbare Ausstattungsobjekte

Höhenverstellbare Ausstattungsobjekte

Damit Ausstattungselemente und Möbel allen Nutzern entsprechen, sollte deren Höhe vorzugsweise verstellbar sein. Bestimmte Möbel und Ausstattungselemente wie Rednerpulte, Arbeitstische, Bedientableaus usw. können höhenverstellbar ausgebildet werden. Dies ist dort sinnvoll, wo mit wechselnden Nutzern zu rechnen ist und nicht mehrere Ausstattungselemente gleichzeitig zur Verfügung stehen. Die Bedienung soll vorzugsweise elektromotorisch erfolgen und einfach handzuhaben sein. Bei mechanischer Verstellbarkeit ist die Kraftanwendung so minimal wie möglich zu halten.

Wenn mehrere Elemente gleicher Bestimmung (z. B. Arbeitstische in einer Bibliothek) benötigt werden, sollten diese in verschiedenen Höhen gewählt werden.

Auch eine Veränderung des Betrachtungswinkels beispielsweise bei Ausstellungsobjekten oder Bildschirmen sollte möglich sein.

Absenkbare Möbelelemente

Absenkbare Möbelelemente

Absenkbare Oberschränke gehören zum Standard bei barrierefreien Küchen. Die gleiche Technik kann auch in anderen Bereichen eingesetzt werden. Für Menschen mit Mobilitätseinschränkung, mit Kleinwuchs und für Rollstuhlfahrer sind – gerade bei beengten Platzverhältnissen – absenkbare Kleiderstangen und absenkbare Schrank- oder Regalsegmente zu empfehlen. Zu beachten ist, dass bei heruntergefahrener Position ausreichend Bewegungsfläche erhalten bleibt. Schranktüren sind vorzugsweise als Schiebetüren auszubilden, gegebenenfalls auch elektromotorisch bedienbar.

Auch am Arbeitsplatz sind Paternosterschränke und Rollcontainer eine gute Ergänzung der barrierefreien Einrichtung.

Mobile und feste Sitzmöglichkeiten, Stehtische und Barhocker

Mobile und feste Sitzmöglichkeiten, Stehtische und Barhocker

Anordnung und Gestaltung von Sitzmöbeln im Außenraum sollen nach der Senatsverwaltung Berlin (2011) u.a. folgende Kriterien erfüllen:

  • das Sitzmöbel ist ergonomisch ausgeformt,
  • die Ausführung erfolgt in variierenden Sitzhöhen (ca. 45 bis 47 cm) für erleichtertes Aufstehen und Hinsetzen,
  • die Sitzfläche ist waagerecht,
  • das Sitzmöbel ist mit Armlehnen (ca. 60 cm Höhe) und Rückenlehnen oder mit Lehnflächen als Alternative für körperlich eingeschränkte Menschen ausgeführt.

Die Lösungen und Vorgaben aus den Freibereichen können sinngemäß in die Innenraumgestaltung übertragen werden. In Foyers sind die Bewegungsströme zu untersuchen und daraus entsprechend Bereiche mit Sitzgelegenheiten festzulegen. Auch im Innenbereich sollten die Möbel ergonomisch ausgeformt sein und Armenlehnen haben.

Mobile Sitzmöbel stellen für Personen mit Einschränkungen der Kondition, mit Erkrankungen des Bewegungsapparates wie für ältere Menschen eine Möglichkeit dar, sich länger und flexibel einer Aktivität widmen zu können. Relevant ist diese Ausstattung beispielsweise in Museen. Gut eignen sich Klappstühle, die gleichzeitig als Gehhilfe nutzbar sind. Die Ausleihmöglichkeit von Rollatoren und Rollstühlen ist obligatorisch.

Stehtische und Bartheken mit Barhockern sind für Menschen mit eingeschränkter Mobilität, besonderer Anthropometrie und für Rollstuhlfahrer nicht nutzbar. Ebenso ungeeignet ist es, für Personen mit eingeschränkter Kondition nur Stehplätze anzubieten.

Bei der Möblierung eines Raumes für gastronomische Nutzung oder für Konferenzen und Empfänge, sollte dies Beachtung finden. Dabei ist der integrative Gedanke zu verfolgen – ein Extratisch am Rand soll vermieden werden. Eine gute Lösung sind höhenverstellbare Tische und flexible Sitzmöbel. Bei versetzten Ebenen in einem Raum ist es auch möglich Tische einzubauen, die sowohl für stehende, als auch für sitzende Personen geeignet sind. Auch der Bartresen kann so ausgebildet werden, dass Steh- und Sitzplätze möglich sind.

  1. Senatsverwaltung Berlin (2011)