Ausführungsvarianten für Freibereiche

Parkplätze

Parkplätze

Mögliche Ausbildungen von Pkw-Stellplätzen für schwer Gehbehinderte oder Behinderte im Rollstuhl nach FGSV (2012).

  • Die Überlagerung von Bewegungsflächen zweier gespiegelter Stellplätzer muss deutlich ausgeschildert werden
  • Ein üblicher Stellplatz mit derzeit geltenden Abmesungen
  • Vergrößerung der Bewegungsfläche, wenn eine baulich Begrenzung, wie eine Mauer besteht
  • Notwendige Bordsteinabsenkungen bei Längsparkplätzen. Bei dieser Lösung ist die Zugänglichkeit des Kofferraums zu prüfen

Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob die immer größer werdenden Fahrzeuge in naher Zukunft nicht eine Anpassung der Stellplatzabmessungen erforderlich machen.

  1. Ausführungsvariante: "Flexiblere Parkplätze"
  2. FGSV (2011)

Flexiblere Parkplätze

Flexiblere Parkplätze

Die aus den aktuellen Vorschriften rechnerisch ermittelte Anzahl der Stellplätze für Menschen mit Behinderungen bei öffentlichen Gebäuden entspricht nicht immer dem tatsächlichen Bedarf. Einerseits erreicht eine lineare Berechnung bei großen Anlagen wie Mehrzweckhallen oder Stadions einen überhöhten Bedarf freizuhaltender Stellplätze, andererseits kann der Bedarf bei Sportveranstaltungen, Messen oder Konzerten, die Menschen mit Einschränkungen besonders ansprechen, insbesondere bei kleineren und mittleren Gebäuden, zeitweise deutlich höher als berechnet sein. Es ist daher empfehlenswert, möglichst flexible Parkflächen herzustellen, die als Puffer dienen und durch verschiedene Markierungen und/oder durch organisatorische Maßnahmen, wie z. B. unterschiedliche Beschilderungen, dem aktuellen Bedarf angepasst werden können.

Natürliche Leitlinien und Zonierungen

Natürliche Leitlinien und Zonierungen

Als natürliche Leitlinien im Außenraum dienen in erster Linie Hauswände. Dies schließt jedoch aus, dass Fahrradständer oder Freisitze an den Hauswänden platziert werden. Nach dem Prinzip der Zonierung kann entlang der Hauswände eine möblierte Zone angeordnet werden, der Bewegungsraum wird dann außerhalb dieser Fläche durch einen taktil und optisch kontrastierenden Bodenbelag definiert.

Taktil, optisch oder sogar im Klang kontrastierende Bodenbeläge können die Leitfunktion übernehmen. Kleinpflasterbeläge mit Fugenbreiten von 10 -15 mm und Fugentiefen von 3 – 5 mm sind mit dem Langstock gerade im Kontrast zu großformatigen, eng verlegten Pflasterflächen taktil gut zu erkennen. Der Leuchtdichtekontrast soll möglichst bei jeder Witterung K mind. 0,4 betragen.

Im Zugangsbereich eines Gebäudes kann ein System von Gartenmauern, Rasenkantsteinen und Bepflanzungskanten ins Gebäude leiten.

Nach DIN 32984 können auch offene Entwässerungsrinnen oder deren Metallabdeckungen in die Leitsysteme integriert werden. Sogar Schneegitter an Außentreppen können die Funktion als Bodenindikatoren übernehmen.

Sitzmöglichkeiten

Sitzmöglichkeiten

Anordnung und Gestaltung von Sitzmöbeln soll nach der Senatsverwaltung Berlin (2011) unter anderem folgende Kriterien erfüllen:

  • die Platzierung erfolgt auf befestigtem Untergrund mit ausreichend Stellfläche (min. 0,90 m breit) sowohl neben, als auch vor der Sitzgelegenheit,
  • das Sitzmöbel ist frontal und seitlich anfahrbar
  • das Sitzmöbel ist ergonomisch ausgeformt, die Ausführung erfolgt in variierenden Sitzhöhen (ca. 45 bis 47 cm) für erleichtertes Aufstehen und Hinsetzen, die Sitzfläche ist waagerecht
  • das Sitzmöbel ist mit Armlehnen (ca. 60 cm Höhe) und Rückenlehnen oder mit Lehnflächen als Alternative für körperlich eingeschränkte Menschen ausgeführt
  • das Sitzmöbel ist stabil und kippsicher, ohne Stoßkanten
  • die Gestaltung hebt sich kontrastreich vom Umfeld ab
  • Tische und andere Abstellflächen sind unterfahrbar
  • Abfallbehälter sind nicht unmittelbar neben Sitzgelegenheiten zu platzieren.

Ob tatsächlich die Sitzgelegenheiten in ein Leitsystem im Boden eingebunden sein sollen, wie in der gleichen Grundlage beschrieben, ist zu diskutieren. Es muss abgewogen werden, ob dies nicht eher zu einer Verwechslung mit einer Lauffläche führen und eine Gefahr darstellen könnte. Zu beachten ist, dass die Sitzgelegenheiten wie andere Ausstattungselemente mit dem Blindenstock zu erkennen sein sollten. Eine mögliche Lösung wäre die eindeutige Ausbildung einer Fläche, die das Leitsystem tangiert und klar darstellt, dass hier Gegenstände zu erwarten sind. Wichtig ist, dass der Bereich eindeutig zoniert ist.

  1. Senatsverwaltung Berlin (2011)